Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma Anhänger Kunath e.K. Manja Springer
I. Allgemeines
Die folgenden Bedingungen gelten für alle Angebote, Kauf- und Lieferverträge mit der Firma Anhänger Kunath e.K.. Entgegenstehende und von diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers werden ausdrücklich nicht anerkannt. Eine gesonderte Anerkennung tritt nur ein, wenn die Firma Anhänger Kunath e.K. ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmt. Die Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Käufer. Die in Prospekten, Anzeigen, Preislisten und in den zum Angeboten gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Gewicht, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind nur ungefähre Annäherungswerte soweit sie nicht ausdrücklich in der Auftragsbestätigung als verbindlich bezeichnet werden. Der Verkäufer behält sich Konstruktions- und Formänderungen während der Lieferzeit vor, soweit der Liefergegenstand und sein Aussehen nicht wesentlich geändert werden. Die Firma Anhänger Kunath e.K. ist an ihr Angebot 4 Wochen gebunden, wenn nicht anderweitige Abreden getroffen werden. Die vom Käufer unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb von vier Wochen gegenüber dem Käufer schriftlich bestätigt oder den Kaufgegenstand geliefert hat. Offenkundige Rechenfehler oder Irrtümer in der Preisangabe bzw. Warenbezeichnung darf der Verkäufer nachträglich richtig stellen. Die jeweiligen Formulierungen für „Käufer" und „Verkäufer" sind in der Verwendung geschlechtsneutral und stellen keine Benachteiligung des einen oder anderen Geschlechts dar.
II. Preise
Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise. Die Vereinbarung von Skonto oder Rabatten bedarf der schriftlichen Bestätigung. Alle Preise werden zuzüglich der am Tag der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer ausgewiesen. Die im Angebot des Verkäufers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben und schriftlich vom Verkäufer bestätigt werden. Bei Aufträgen und Lieferungen an Dritte gilt der Käufer als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
III. Zahlungsbedingungen
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis für die Kaufgegenstände bei Meldung der Lieferbereitschaft des Liefergegenstandes unverzüglich per Vorkasse zur Zahlung fällig, spätestens innerhalb von 10 Tagen, in der Regel jedoch vor Abholung/Auslieferung des Liefergegenstandes, jeweils ohne Skontoabzug. Die gilt insbesondere für jeden ersten Auftrag. Die Erteilung der Rechnung kann schriftlich per Post oder Telefax, sowie in elektronische Form erfolgen. Alle Zahlungen haben direkt an den Verkäufer zu erfolgen, alle Zahlungen an Vertreter oder sonstige Personen gehen auf Gefahr des Zahlenden. Schecks und eventuell andere Zahlungsmittel werden nur zahlungshalber, nicht an Erfüllungsstatt angenommen.
IV. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer sein Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Käufer nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Käufer tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung hiermit an.
V. Lieferung
Die Lieferverpflichtung steht unter Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, die nicht richtige oder verspätete Belieferung ist durch den Verkäufer verschuldet. Lieferfristen und -termine gelten als nur annähernd vereinbart, es sei denn, dass der Verkäufer eine schriftliche Zusage ausdrücklich als verbindlich angegeben hat. Die Lieferzeit beginnt mit dem Tag der Bestellungsannahme jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten und rechtzeitiger Erfüllung aller Verpflichtungen des Käufers wie z.B. Leistung von Anzahlungen. Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen/-termine befreit den Käufer, der vom Vertrag zurückgetreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen will, nicht von Setzung einer angemessenen Frist, in aller Regel 4 Wochen betragenden Nachfrist zur Erbringung der Leistung und der Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde. Liegt seitens des Verkäufers lediglich leichte Fahrlässigkeit vor, ist der Schadensersatz auf die Mehraufwendung für einen Deckungskauf oder Ersatzvornahme beschränkt. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung sind ausgeschlossen. Der Besteller darf Teillieferungen nicht zurückweisen.
VI. Übernahmebedingungen
Tritt der Käufer nach Vertragsabschluss und vor der Fertigung des Erzeugnisses zurück, so ist der Verkäufer berechtigt 15% des Kaufpreises als Abstandssumme zu verlangen, wobei das Recht auf Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens vorbehalten bleibt. Tritt der Käufer nach Vertragsabschluss und während der Fertigung der Erzeugnisse vom Vertrag zurück, so ist der Verkäufer berechtigt 20% des Kaufpreises als Abstandssumme zu verlangen, bei Sonderanfertigungen oder Sonderfahrzeugen beträgt die Abstandsumme mindestens 50% des Kaufpreises, wobei das Recht der Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens vorbehalten bleibt. Bleibt der Käufer nach Anzeige der Fertigstellung mit der Übernahme, der Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen oder Stellung einer etwaigen Sicherheit länger als 10 Kalendertag im Rückstand, so ist der Verkäufer nach Setzung einer Nachfrist von 14 Kalendertagen berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu Verlangen.
VII. Versand und Gefahrenübergang
Die Lieferung erfolgt grundsätzlich ab Firmengelände und mit gleichzeitigem Gefahrenübergang auf den Käufer. Eine Selbstabholung durch den Käufer ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.
VIII. Ersatzteile
Die Reglungen in den Ziffern I. bis VII. gelten auch für Ersatzteile mit folgenden Ergänzungen: Für ordnungsgemäß gelieferte Sonderteile, Sonderplanen und auf Wunsch des Käufers angefertigte Fertigungsteile erfolgt keine Rücknahme durch den Verkäufer.
IX. Gewährleistung
Für die Güte des verarbeiteten Materials, der Konstruktion und der Ausführung des gekauften Erzeugnisses leistet der Verkäufer dem ersten Abnehmer gegenüber bei neu hergestellten Pkw-Anhängern bis 3,5 t eine Gewährleistung auf die Dauer von 24 Monaten ab Gefahrenübergang. Bei gebrauchten Erzeugnissen, Ausstellungsfahrzeugen, Vorführfahrzeugen oder Schnäppchenmarktangeboten ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen, soweit der Abnehmer ein Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Bei Verbrauchern als erstem Abnehmer gelten die gesetzlichen Reglungen. Beanstandungen oder Mängel wegen erkennbarer, unvollständiger und unrichtiger Lieferung oder eventuelle Transportschäden sind unverzüglich, spätestens bei Abholung der Ware oder bei Versand nach Empfang der Ware dem Verkäufer schriftlich mitzuteilen. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Verkäufer zunächst nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zu Nachbesserung (max. 3 Versuche) und/oder Ersatzlieferung verpflichtet. Im Falle der Mängelbeseitigung ist der Verkäufer verpflichtet, die zum Zweck der Mängelbeseitigung vom Verkäufer veranlassten erforderlichen Aufwendungen, insbesondere die vom Verkäufer veranlassten Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Für die Ersatzlieferung und die Ausbesserung wird in gleicher Weise Gewähr geleistet wie für den ursprünglichen Liefergegenstand. Technisch bedingt Änderungen der Konstruktion oder der Form, sowie Abweichungen in der Farbe oder im Farbton stellen keine Mängel dar, soweit diese unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. Mängelansprüche bestehen grundsätzlich nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei Nichtbeachtung von vorgeschriebenen Wartungsintervallen oder nicht eingehaltenen Serviceintervallen, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung; übermäßiger Beanspruchung ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Jedoch besteht die Gewährleistung nur bis zum Ende der Gewährleistungszeit für den ursprünglichen Gegenstand, soweit nicht eine gesetzliche Reglung eingreift. Mängelrügen entbinden nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der vereinbarten Zahlungsverpflichtungen. Zusicherung von Eigenschaften bedarf in jedem Falle der schriftlichen Erklärung des Verkäufers und Bestätigung. Für Teile die der Verkäufer nicht selber hergestellt hat, übernimmt dieser nur in der Form eine Gewährleistung, in welcher ihm selber vom Herstellerwerk dieser Teile Gewährleistung geleistet wird und vorrangig nur in Form der Abtretung solcher Ansprüche an den Käufer.
Die vom Verkäufer übernommene Gewährleistung erlischt, wenn am gelieferten Gegenstand von eigner oder fremder Seite unsachgemäße Instandsetzungsarbeiten vorgenommen wurden oder durch den Einbau von Teilen fremder Herkunft dieser verändert worden ist und der Schaden im ursächlichen Zusammenhang mit der vorgenommenen Instandsetzung oder Veränderung steht. Aus den daraus entstehenden Folgen bestehen ebenfalls keine Mängelansprüche. Die Gewährleistung wird ferner ausgeschlossen, wenn eine Überschreitung der Fahrgestelltragfähigkeit festgestellt wird. Natürlicher Verschleiß und Beschädigungen, die auf fahrlässige und/oder unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, werden von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Farbabweichungen von Lackierungen sowie Farbgebungen von Teile aller Art und Planenfarben sowie Digitaldrucke im technisch zulässigen und technisch bedingten Umfang stellen keine Mängel dar.
X. Haftung
Der Verkäufer haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht sind, sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, bei Fehlen zugesicherten Eigenschaften und in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden gehaftet. Es gelten die gleichen Grundsätze für die Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Verkäufers. Ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen.
XI. Datenschutz
1. Verarbeitung Ihrer Daten
Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Kaufvertrages werden vom Verkäufer Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet. Beim Besuch des Internetangebotes des Verkäufers werden die aktuell von dem PC des Käufers verwendeten IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, der Browsertyp und das Betriebssystem des PC sowie die vom Verkäufer betrachteten Seiten protokolliert. Rückschlüsse auf personenbezogene Daten sind damit jedoch nicht möglich und auch nicht beabsichtigt. Der Käufer ist damit einverstanden, dass der Verkäufer Bonitätseinkünfte einholt. Die personenbezogenen Daten, die der Käufer dem Verkäufer z.B. bei einer Bestellung oder per Mail mitteilt (z.B. Name und Kontaktdaten) werden nur zur Korrespondenz mit dem Käufer und nur für den Zweck verarbeitet, zu dem der Käufer an den Verkäufer die Daten zur Verfügung gestellt hat. Der Verkäufer gibt diese Daten nur an das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen weiter, soweit die zur Lieferung der Waren notwendig ist. Zur Abwicklung von Zahlungen gibt der Verkäufer die Zahlungsdaten des Käufers an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weiter. Der Verkäufer versichert, dass diese personenbezogenen Daten im Übrigen nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dass der Verkäufer dazu gesetzlich verpflichtet wäre oder der Käufer vorher ausdrücklich eingewilligt hat. Soweit der Verkäufer zur Durchführung und Abwicklung von Verarbeitungsprozessen Dienstleistung Dritter in Anspruch nehmen, werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes eingehalten.
2. Dauer der Speicherung
Personenbezogene Daten, die der Käufer an den Verkäufer über dessen Website, dessen Webshop, Online-Verkaufsportale wie z.B. Mobile.de, Soziale Medien wie z.B. Facebook, mitgeteilt hat, werden nur solange gespeichert bis der Zweck erfüllt ist, zu dem diese Daten dem Verkäufer anvertraut wurden. Soweit handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten zu beachten sind, kann die Dauer der Speicherung bis zu 10 Jahren betragen.
3. Rechte des Käufers
Sollte der Käufer mit der Speicherung der personenbezogenen Daten nicht mehr einverstanden sein oder diese unrichtig geworden sein, wird der Verkäufer auf eine entsprechende schriftliche Weisung hin im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Löschung, Korrektur oder der Sperrung der Daten veranlassen. Auf schriftliche Anfrage erhält der Käufer unentgeltlich Auskunft über die personenbezogenen Daten, die der Verkäufer über den Käufer gespeichert hat.